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   OLG Hamm, 27.10.2010 - I-20 U 71/10   

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https://dejure.org/2010,10459
OLG Hamm, 27.10.2010 - I-20 U 71/10 (https://dejure.org/2010,10459)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.10.2010 - I-20 U 71/10 (https://dejure.org/2010,10459)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Oktober 2010 - I-20 U 71/10 (https://dejure.org/2010,10459)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 2000 § 4
    Die über längere Zeit unterlassene Aufklärung des Patienten über Behandlungsmöglichkeiten ist nur bei gleichem Gesundheitszustand ein einheitlicher Rechtsschutzfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARB 2000 § 4 Abs. 2
    Eintritt des Haftpflichtfalls bei Behandlungsfehlern eines Arztes über einen längeren Zeitraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 610
  • VersR 2011, 258
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 19.01.1979 - 20 U 184/78

    Versicherungsfall; Fortbestand; Rechtsverstoß; Rechtsstreit; Klageschrift

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2010 - 20 U 71/10
    Der Senat hat schon zur Vorgängerregelung des § 14 Abs. 3 ARB entschieden (Senat VersR 1980, 669), dass diese Regelung verhindern soll, dass der Rechtsschutzversicherer die Kosten solcher Rechtsstreitigkeiten tragen muss, die bei Abschluss des Versicherungsvertrags oder bei Ablauf der Wartezeit bereits vorprogrammiert waren.

    Das Unterlassen der gebotenen Aufklärung auch bei eingetretener Gesundheitsverschlechterung ist dann nicht gleichsam "vorprogrammiert" (vgl. Senat VersR 1980, 669).

  • OLG Stuttgart, 26.07.2007 - 7 U 52/07

    Verjährung einer Mehrforderung bei (verdeckter) Teilklage; Annahme einer

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2010 - 20 U 71/10
    Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. VersR 2008, 109) richtet sich die Festlegung eines verstoßabhängigen Rechtsschutzfalles i.S.v. § 14 Abs. 3 Satz 1 ARB 75 (entsprechend des hier vereinbarten § 4 Abs. 1 Satz 1 c ARB 2000) allein nach der vom Versicherungsnehmer behaupteten Pflichtverletzung.
  • OLG Hamm, 12.02.2003 - 20 U 185/02

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Deckungsschutz aus einer

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2010 - 20 U 71/10
    Ein Dauerverstoß ist anzunehmen, wenn rechtlich unselbständige Verstöße vorliegen, die sich als Teil eines einheitlichen Gefahrverwirklichungsvorgangs darstellen (Senat VersR 1984, 31 sowie Senat VersR 2003, 1170).
  • OLG Hamm, 13.05.1983 - 20 W 90/82

    Anspruch auf Deckungsschutz aus einer Rechtschutzversicherung; Annahme eines nach

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2010 - 20 U 71/10
    Ein Dauerverstoß ist anzunehmen, wenn rechtlich unselbständige Verstöße vorliegen, die sich als Teil eines einheitlichen Gefahrverwirklichungsvorgangs darstellen (Senat VersR 1984, 31 sowie Senat VersR 2003, 1170).
  • OLG Köln, 17.05.1990 - 5 U 233/89
    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2010 - 20 U 71/10
    Mit dem behaupteten Rechtsverstoß steht der Eintritt des Versicherungsfalles fest, so dass sich dieser Zeitpunkt selbst dann nicht mehr ändern kann, wenn die Behauptung des Rechtsverstoßes nach Ausbruch des Rechtskonflikts fallengelassen wird (Obarowski a.a.O. sowie OLG Köln r+s 1990, 276; LG Hannover r+s 1989, 290; vgl. aber Prölss/Martin/Armbrüster § 4 ARB 2008/II Rz 16, der für diesen Fall die Kausalität verneint).
  • LG Hannover, 19.04.1989 - 11 S 18/89
    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2010 - 20 U 71/10
    Mit dem behaupteten Rechtsverstoß steht der Eintritt des Versicherungsfalles fest, so dass sich dieser Zeitpunkt selbst dann nicht mehr ändern kann, wenn die Behauptung des Rechtsverstoßes nach Ausbruch des Rechtskonflikts fallengelassen wird (Obarowski a.a.O. sowie OLG Köln r+s 1990, 276; LG Hannover r+s 1989, 290; vgl. aber Prölss/Martin/Armbrüster § 4 ARB 2008/II Rz 16, der für diesen Fall die Kausalität verneint).
  • LG Dortmund, 24.01.2011 - 2 S 1/11

    Ablehnung der Deckung aus einer Rechtsschutzversicherung für die Durchführung

    Dieses Vorbringen muss (erstens) einen objektiven Tatsachenkern - im Gegensatz zu einem bloßen Werturteil - enthalten, mit dem der VN (zweitens) den Vorwurf eines Rechtsverstoßes verbindet, der den Keim für eine rechtliche Auseinandersetzung enthält, und worauf er (drittens) seine Interessenverfolgung stützt (BGH VersR 2009, 109; OLG Hamm r+s 2011, 23; Wendt MDR 2008, 717 [718, 721] und r+s 2008, 221 [222, 226 f.]).
  • OLG Celle, 20.12.2012 - 8 U 157/12

    Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers

    Es ist aber denkbar, dass ganz unterschiedliche Pflichtverletzungen eines Vertragspartners Gegenstand von Auseinandersetzungen sein können, so dass die Annahme eines Dauerverstoßes eher fern liegt (s. z. B. - differenzierend - OLG Hamm, VersR 2011, 258 für einen ärztlichen Behandlungsvertrag).
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